Forderungen
Forderung 1
Bund und Kanton Zürich erarbeiten gemeinsam optimale
Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung der
Schweiz
Der Bund und der Kanton Zürich legen Rahmenbedingungen und
Handlungsspielraum für den Flughafen Zürich unter Berücksichtigung
aller Sicherheitsaspekte in einem nationalen Luftverkehrskonzept fest.
Dieses soll:
- die Chancen einer Immissionsoptimierung wahrnehmen
- die für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz notwendige
Drehscheibenfunktion des Flughafens Zürich ermöglichen
- den Schienen- und den Individualverkehr mit einbeziehen
- alle Schweizer Flughäfen berücksichtigen
Forderung 2
LEQ-Lärmwerte neu gewichten, Lärmkataster neu berechnen
Der Bund soll den Begriff «Fluglärm» anhand einer modifizierten
LEQ-Gewichtung näher am realen Empfinden der Bevölkerung definieren
und auf dieser Basis die Lärmperimeter mit einer realistischen
Flugbewegungszahl neu berechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass:
- Lärmspitzen, Wochenenden + sensible Tageszeiten stärker
zu gewichten sind
- eine Neuberechnung der Lärmperimeter nach neuem Lärm-
Berechnungsmodell auf Basis der Bewegungszahlen im Jahr 2000 mit
heutigem Lärmprofil basierend auf der heutigen Flottenzusammensetzung
nötig ist
Forderung 3
Rechts- und Planungssicherheit für die Flughafenregion und den
Flughafen
Die Rechtssicherheit für die Grundeigentümer und die Planungssicherheit
für den Flughafen und die Gemeinden der Flughafenregion muss auf
einer realistischen Basis und dem heute bestehenden Pistensystem
wieder hergestellt werden. Notrecht darf nicht zu Gewohnheitsrecht
werden! Deshalb fordern wir:
- Anpassung der Planungsrestriktionen innerhalb der neu
berechneten Lärmperimeter (gemäss Forderung 2)
- Sonderbauvorschriften für das Bauen mit entsprechenden
Lärmschutzmassnahmen innerhalb des Lärmkataster und ausserhalb der
Alarmgrenzwerte
- Änderung der eidg. Lärmverordnung für den Flugverkehr, welche
Lärmentschädigungen auf ein realistisches Mass reduziert (z.B. durch
eine Beschränkung auf Gebiete, welche gegenüber dem Zustand im Jahr
2000 neu in den Alarmgrenzwert-Perimeter zu liegen kommen)
- Verzicht auf Projektierungszonen und andere Massnahmen, welche
zu weiteren Einschränkungen für Grundeigentümer und zur Beschneidung
der Gemeindeautonomie führen
Forderung 4
Eine Betriebsausrichtung etablieren, welche sich am Konzept vor
Beschränkung der Nordanflüge orientiert
Das natürlich gewachsene und topografisch ideale Betriebskonzept
des Flughafens soll mit verstärkten politischen Anstrengungen und
beschleunigter Anwendung neuer Anflugverfahren möglichst nahe an den
Zustand vor der Einschränkung der Nordanflüge zurückgeführt werden.
Das kann erreicht werden mit:
- der Realisierung eines Betriebskonzepts, welches sich am Zustand
vor Kündigung des Staatsvertrags orientiert
- der Intensivierung der Neuverhandlung mit Deutschland für den Abbau
der Anflugbeschränkungen aus Norden
- der vollen Ausschöpfung des Anflugkontingentes aus Norden inklusive
neuer Anflugverfahren (wie als Beispiel der gekröpfte Nordanflug)
- dem Einsatz von Süd- und erweiterten Ostanflügen(ausserhalb starker
Westwindlagen) als Ergänzung des Anflugkontingentes aus Norden unter
Massgabe eines emmissionsneutralen Wachstums auf Basis der
Flugbewegungen im Jahr 2000
Forderung 5
Lärm- und schadstoffneutrales Wachstum ermöglichen unter
Verzicht auf bauliche Veränderungen am Pistensystem
Die wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Schweiz wird
durch einen ausreichend leistungsfähigen, für die Bevölkerung der
Flughafenregion erträglichen und akzeptierten Flughafen unterstützt.
Unsere Forderungen:
- Keine baulichen Veränderungen des heute bestehenden Pistensystemes
- Lärm- und schadstoffneutrales Wachstum ermöglichen auf Basis der
Flugbewegungen im Jahr 2000 und heutiger Flottenzusammensetzung
- Optimierung des Flugzeugmixes durch eine Anpassung der lärm- und
schadstoffabhängigen Flughafengebühren
- Keine einseitige Benachteilung von Regionen (Enteignungen,
Umzonungen etc.)
Forderung 6
Verringerung des Quell-Lärms durch direkte, flugtechnisch
zweckmässige An- und Abflugrouten, welche keine Himmelsrichtung
ausschliessen und eine auf dieses Ziel ausgerichtete Gestaltung der
Flughafengebühren
Ziel ist die Vermeidung von unnötigem Lärm, die Einhaltung des
Umweltschutzgesetzes und eine reibungslose Abwicklung des Flugverkehrs.
Folgende Punkte sind umzusetzen:
- Verzicht auf 270o-Abflug-Turns
- Enttabuisierung sämtlicher An- und Abflugrouten (wie z.B. des
Right-Turn)
- Nachtruhesperre von 2300 bis 0600 Uhr
- Verzicht auf Auflagen, welche zu betriebstechnisch unsinnigen
An- und Abflugrouten führen
- Verschärfte Auflagen für lärm- und schadstoffintensive Flugzeuge
inklusive eines absoluten Landeverbots bei nicht Einhalten der
Vorschriften (siehe Lärmkategorien)
Forderung 7
Kommunikation mit der Bevölkerung und Entflechtung von Politik
und Wirtschaft sicherstellen
Die Kommunikation mit der Bevölkerung muss weiter intensiviert,
qualitativ verbessert und die Glaubwürdigkeit der Regierung
zurückgewonnen werden. Dazu braucht es:
- eine verbesserte Kommunikation der Flughafenbetreiberin, der
Kantonsregierung und des Bundes mit der vom Fluglärm betroffenen
Bevölkerung
- Austritt der Mitglieder des Regierungsrates aus dem
Verwaltungsrat des Flughafens
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